Fördermöglichkeiten einordnen. Umsetzung begleiten.

Von der ersten Förderfrage bis zu den vereinbarten technischen Nachweisen: BD GEC unterstützt Sie dabei, Anforderungen und nächste Schritte zu verstehen.

Erst den Förderweg klären. Dann die nächsten Schritte festlegen.

Programme, technische Voraussetzungen und Verfahrensabläufe unterscheiden sich. Lassen Sie daher frühzeitig prüfen, wie Ihr Vorhaben, vorhandene Verträge und der geplante Beginn einzuordnen sind. Wer Antrag und Nachweise einreicht, wird programmbezogen festgelegt.

Keine pauschale Förderzusage. Förderfähigkeit und Förderhöhe ergeben sich aus dem konkreten Vorhaben und den jeweils geltenden Programmbedingungen. BAFA und KfW entscheiden über die Förderung.

LEISTUNG 02

Fördermittel-Check für Wohngebäude

Sie haben bereits eine Maßnahme im Blick und möchten die Fördermöglichkeiten einordnen? Der Fördermittel-Check ist ein gezielter Einstieg – auch ohne vorherige iSFP-Beratung durch BD GEC.

Diese Leistung anfragen

Sie erfahren, welche Programme grundsätzlich zu Ihrem Vorhaben passen könnten, welche Voraussetzungen zu prüfen sind und welche Unterlagen für die nächsten Schritte benötigt werden.

Das gehört zur Leistung

  • Prüfung Ihres beschriebenen Vorhabens und der bereitgestellten Unterlagen
  • Einordnung möglicher Förderwege und maßgeblicher Voraussetzungen
  • Benennung fehlender Angaben und der nächsten Bearbeitungsschritte

Diese Unterlagen helfen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme und des Wohngebäudes
  • Vorliegende Angebote, Planungsunterlagen und gegebenenfalls ein iSFP
  • Projektstand: noch in Planung, Vertrag vorhanden oder Arbeiten begonnen

Umfang & Abgrenzung: Der Check ist eine Einordnung, keine Förderzusage. Technische Bestätigungen, Anträge und eine weitergehende Begleitung sind gesondert zu vereinbaren. Der Zeitpunkt von Verträgen und Maßnahmenbeginn kann für die Förderung entscheidend sein.

LEISTUNG 03

Förderbegleitung & technische Nachweise

Wenn der Förderweg geklärt ist, müssen die technischen Angaben zum Vorhaben und die Anforderungen des jeweiligen Verfahrens zusammenpassen.

Diese Leistung anfragen

BD GEC bereitet die vereinbarten technischen Unterlagen auf und begleitet die fachlichen Schritte innerhalb des beauftragten Umfangs. Zuständigkeiten für Antrag und Nachweise werden vorab geklärt.

Das gehört zur Leistung

  • Prüfung und Aufbereitung der erforderlichen technischen Angaben
  • Programmbezogene Bestätigungen und Nachweise im vereinbarten Umfang
  • Bereitstellung erforderlicher Bestätigungs- oder Identifikationsnummern
  • Bearbeitung vereinbarter Rückfragen und Nachforderungen der Förderstelle

Diese Unterlagen helfen

  • Gebäude- und Maßnahmendaten, Angebote und technische Produktunterlagen
  • Vorhandene Berechnungen, Förderunterlagen und Projektinformationen
  • Später: vereinbarte Ausführungsnachweise und Rechnungen

Umfang & Abgrenzung: Wer den Antrag stellt und Unterlagen einreicht, richtet sich nach Programm und Auftrag. Zusätzliche Planung, Berechnung oder Vor-Ort-Termine sind nicht pauschal enthalten. Über Förderfähigkeit, Bewilligung und Höhe entscheidet die Förderstelle.

LEISTUNG 04

Energetische Fachplanung & Baubegleitung

Ein energetisches Ziel muss sich in der Planung und in den Ausführungsunterlagen wiederfinden. BD GEC begleitet die vereinbarten energetischen Maßnahmen fachtechnisch.

Diese Leistung anfragen

Planung, technische Anforderungen und Dokumentation werden miteinander abgeglichen. So lassen sich Fragen zur energetischen Ausführung im Projekt gezielt bearbeiten.

Das gehört zur Leistung

  • Fachtechnische Planung der beauftragten energetischen Maßnahmen
  • Prüfung der vorgesehenen Ausführung und technischen Unterlagen
  • Begleitung der Umsetzung hinsichtlich der vereinbarten energetischen Anforderungen
  • Prüfung und Dokumentation der benötigten technischen Nachweise

Diese Unterlagen helfen

  • Maßnahmenbeschreibung, Planungsstand und gegebenenfalls Förderanforderungen
  • Ausführungsunterlagen und Angebote der beteiligten Fachunternehmen
  • Geplanter Bauablauf und vereinbarte Zuständigkeiten

Umfang & Abgrenzung: Umfang und erforderliche Termine richten sich nach dem Vorhaben. Die Leistung ist keine allgemeine Bauleitung und umfasst keine handwerkliche Ausführung. Voraussetzungen für eine geförderte Begleitung, einschließlich möglicher wirtschaftlicher Beziehungen, sind projektbezogen zu prüfen.

So geht es
weiter.

  1. Projektstand benennen

    Welche Maßnahme ist geplant? Gibt es Angebote, Verträge oder bereits begonnene Arbeiten? Diese Angaben sind für die erste Einordnung wichtig.

  2. Voraussetzungen prüfen

    Wir ordnen mögliche Programme und benötigte technische Unterlagen ein. Die geltenden Bedingungen werden für Ihr Vorhaben geprüft.

  3. Aufgaben verbindlich abstimmen

    Sie erhalten einen definierten Leistungsumfang. Dabei wird geklärt, wer welche Bestätigungen erstellt und welche Antragsschritte übernimmt.

  4. Vereinbarte Schritte begleiten

    Technische Bearbeitung, Rückfragen, Fachplanung und Dokumentation erfolgen entsprechend der Beauftragung.

Aktuelle Bedingungen.
Direkt an der Quelle.

Förderprogramme können sich ändern. Für Ihr Vorhaben prüfen wir die jeweils geltenden Anforderungen.

BAFA: Energieberatung Wohngebäude KfW: Informationen zur Heizungsförderung

Externe Informationsseiten, öffnen in einem neuen Tab. Redaktionell geprüft am 8. September 2026. Die Verlinkung begründet keine institutionelle Partnerschaft.

Ihre Fragen.

Stellt BD GEC meinen Antrag automatisch für mich?

Nein. Die Zuständigkeit hängt vom Programm und vom Auftrag ab. Beispielsweise stellen bei der KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen grundsätzlich die Eigentümer den Antrag selbst; technische Bestätigungen werden gesondert erstellt. Wir klären die Aufgabenverteilung vorab.

Darf ich schon einen Vertrag unterschreiben?

Das lässt sich ohne Einordnung des Förderprogramms nicht pauschal beantworten. Vertragsinhalt und Zeitpunkt können förderrelevant sein. Für bestimmte Verfahren ist sogar vor dem Antrag ein Vertrag mit einer vorgeschriebenen Förderbedingung nötig. Lassen Sie das konkret prüfen, bevor Sie weitere Verpflichtungen eingehen.

Ist die Förderung garantiert?

Nein. Weder ein Fördermittel-Check noch technische Bestätigungen garantieren eine Bewilligung oder eine bestimmte Förderhöhe. Die Entscheidung trifft ausschließlich die zuständige Förderstelle nach den geltenden Bedingungen.

Ist die energetische Baubegleitung eine vollständige Bauleitung?

Nein. Begleitet werden die beauftragten energetischen Maßnahmen hinsichtlich der vereinbarten Anforderungen. Allgemeine Bauleitung, handwerkliche Ausführung und zusätzliche Planungsleistungen sind damit nicht pauschal abgedeckt.

Lassen Sie uns Ihr Vorhaben einordnen.

Sie müssen noch nicht wissen, welche Leistung Sie brauchen. Wir klären mit Ihnen den passenden nächsten Schritt.

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