Der richtige Energieausweis. Ohne Umwege.
Verkauf, Vermietung oder eine anstehende Planung: Wir klären zuerst, welchen Energieausweis Ihr Wohngebäude braucht – und welche Daten dafür vorliegen.
Bedarf oder Verbrauch? Entscheidend ist Ihr Gebäude.
Beide Ausweisarten beschreiben die energetische Qualität auf unterschiedliche Weise. Sie sind nicht beliebig austauschbar. Wir prüfen anhand Ihres Gebäudes und der geltenden Anforderungen, welcher Ausweis zulässig und für Ihr Anliegen passend ist.
| Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
|---|---|
| GrundlageErfasste Energieverbräuche des Gebäudes. | GrundlageRechnerische Bewertung von Gebäudehülle und Anlagentechnik. |
| EinflussDas Nutzungsverhalten fließt in die Verbrauchswerte ein. | EinflussStandardisierte Bedingungen erlauben eine vom individuellen Heizverhalten getrennte Betrachtung. |
| DatenGeeignete Verbrauchsabrechnungen sowie Gebäude- und Anlagenangaben. | DatenGebäudegeometrie, Bauteilaufbauten, Fenster und Anlagentechnik. |
Verbrauchsausweis
Wenn ein Energieausweis auf Grundlage der tatsächlichen Verbrauchsdaten für Ihr Wohngebäude zulässig ist, bereitet BD GEC diese Daten für die Ausstellung auf.
Diese Leistung anfragenSie erhalten eine Einordnung des erfassten Energieverbrauchs. Das Nutzungsverhalten der Bewohner und die zugrunde liegenden Abrechnungszeiträume wirken sich auf die Werte aus.
Das gehört zur Leistung
- Prüfung der Eignung und Vollständigkeit Ihrer Angaben
- Auswertung der benötigten Gebäude-, Anlagen- und Verbrauchsdaten
- Erstellung des Verbrauchsausweises auf dieser Grundlage
Diese Unterlagen helfen
- Gebäudeadresse, Baujahr, Wohnfläche und Anzahl der Wohnungen
- Angaben zur Heizungsanlage und Warmwasserbereitung
- Vollständige Verbrauchsabrechnungen der benötigten Zeiträume sowie Angaben zu Leerständen
Umfang & Abgrenzung: Der Verbrauchsausweis ist nicht für jedes Gebäude zulässig. Fehlende Daten oder eine erforderliche Aufnahme vor Ort klären wir vor dem Angebot. Ein Verbrauchswert ersetzt keine detaillierte Sanierungsplanung.
Bedarfsausweis
Beim Bedarfsausweis stehen die energetischen Eigenschaften des Gebäudes im Mittelpunkt. Gebäudehülle und Anlagentechnik werden rechnerisch betrachtet.
Diese Leistung anfragenDie Berechnung unter standardisierten Bedingungen ermöglicht eine vom individuellen Heizverhalten getrennte Einordnung. Dafür braucht es eine belastbare Beschreibung des Gebäudes.
Das gehört zur Leistung
- Prüfung der Gebäude-, Bauteil- und Anlagendaten
- Energetische Berechnung des Wohngebäudes
- Erstellung des Bedarfsausweises und Einordnung der Datengrundlage
Diese Unterlagen helfen
- Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Flächenangaben, soweit vorhanden
- Baujahr und Informationen zu früheren Sanierungen
- Bauteilaufbauten, Fensterdaten sowie Angaben zu Heizung und Warmwasser
Umfang & Abgrenzung: Eine reine Bearbeitung anhand von Unterlagen ist nur bei geeigneten, vollständigen Daten und ohne erforderliche Besichtigung möglich. Zusätzliche Datenermittlung und Vor-Ort-Aufnahmen werden vorab abgestimmt.
So geht es
weiter.
Anlass beschreiben
Nennen Sie uns den Standort, den Gebäudetyp und den Anlass, zum Beispiel Verkauf oder Vermietung.
Ausweisart und Unterlagen klären
Wir prüfen die passende Ausweisart und benennen die erforderlichen Daten. Eine notwendige Aufnahme stimmen wir gesondert ab.
Angebot und Bearbeitung
Nach Klärung des Umfangs erhalten Sie ein Angebot. Nach Beauftragung und vollständiger Datengrundlage folgt die Bearbeitung.
Rechtliche Grundlage: Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen, § 80. Amtliche Fassung geprüft am 8. September 2026. Der konkrete Anwendungsfall und die erforderliche Ausstellungsberechtigung werden vor Beauftragung eingeordnet.
Ihre Fragen.
Kann ich den Ausweistyp selbst auswählen?
Nicht immer. Welche Ausweisart zulässig ist, hängt vom Gebäude und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Wir prüfen diese Einordnung zuerst. Aus Baujahr oder Heizkosten allein ergibt sich noch keine verlässliche Entscheidung.
Kann der Energieausweis ohne Besichtigung erstellt werden?
Nur wenn die konkrete Leistung dafür geeignet ist, die Unterlagen vollständig und geeignet sind und keine Besichtigung erforderlich ist. Andernfalls vereinbaren wir die erforderliche Aufnahme vor Ort.
Wie schnell erhalte ich den Energieausweis?
Das richtet sich nach der Ausweisart, der Vollständigkeit der Unterlagen und einem gegebenenfalls notwendigen Erfassungstermin. Teilen Sie uns einen gewünschten Termin mit. Die Bearbeitungsplanung wird vor Beauftragung abgestimmt.
Was ist, wenn keine Gebäudepläne mehr vorhanden sind?
Sprechen Sie uns trotzdem an. Wir klären, welche Ersatzunterlagen nutzbar sind und welche Angaben gegebenenfalls vor Ort ermittelt werden müssen. Der dafür notwendige Aufwand wird vorab vereinbart.
Lassen Sie uns Ihr Vorhaben einordnen.
Sie müssen noch nicht wissen, welche Leistung Sie brauchen. Wir klären mit Ihnen den passenden nächsten Schritt.